Absicherung Ihres Lebenstandards
Haben wir es in Ihrem Fall geschafft, alle existenziellen Risken abzusichern, dann wollen wir gemeinsam versuchen, den Lebensstandard zu erhalten. Als Lebensstandard erhaltend wird im Bereich der Einkommens- und Altersabsicherung grundsätzlich ein Wert in der Norm von 80% des Nettoerwerbseinkommen, mindestens jedoch der Mindestlohn aus Stufe 1 angenommen.
Allerdings sehen wir uns in der anschließenden Beratung natürlich die monatliche Ausgabenseite an. Wer das Glück hat beispielsweise 5.000 € zu verdienen, bei dem gelten 80%, also 4.000 € als Ziel in Stufe 2. Nun gibt es jedoch durchaus Menschen, die kommen monatlich mit deutlich weniger aus. Daher werden wir natürlich auch diesen Wert in der Beratung berücksichtigen.
Es geht in Bedarfstufe 2 nicht nur um die Einkommens- und Altersabsicherung. Ihre freie Liquidität muss entsprechend angepasst werden. Die DIN 77230 bereits vor der Corona-Pandemie angewandt, hätte nach unserer Einschätzung Vielen, die nicht wussten wie Sie ein paar Monate später noch eine Rechnung bezahlen sollen, schlaflose Nächte erspart.
Gebäudeeigentümer haben Instandhaltungsrücklagen zu berücksichtigen und bei Eltern spielt die Absicherung der Kinder eine große Rolle. Auch die üblichen Themen wie Hausrat-, Rechtschutz- und Krankenzusatzversicherungen werden hier berücksichtigt und gewichtet.